06 Aug. 2015

Bildungszeitgesetz: „Aus- und Fortbildung im Sport muss anerkannt werden“

 

Das neue Bildungszeitgesetz trat zum 1. Juli 2015 in Kraft. Bezüglich der Anwendbarkeit auf den Sport bestand bislang jedoch noch Unklarheit. Der LSV Baden-Württemberg, die Sportbünde und Fachverbände setzen sich dafür ein, dass das Aus- und Fortbildungssystem in Baden-Württemberg ab 2016 anerkannt wird.

Arbeitnehmer in Baden-Württemberg können sich seit dem 1. Juli für bis zu fünf Tage pro Jahr bezahlt für eine Weiterbildung freistellen lassen. Für die Aus- und Fortbildung für ein Ehrenamt im Sport besitzt das Gesetz allerdings erst ab dem 1. Januar 2016 (geplant) Gültigkeit, denn die Regelung, welche Aus- und Fortbildungen im Sinne des Gesetzes anerkannt sind, legt eine Verordnung fest, die erst nach Inkrafttreten des Gesetzes geschrieben werden kann.

Der Landessportverband Baden-Württemberg setzt sich dafür ein, dass das staatlich anerkannte Aus- und Fortbildungssystem des Sports, welches seit vielen Jahre mit hohen Qualifizierungsstandards punkten kann, in der Verordnung anerkannt wird. Klaus-Dieter Lindner, im Badischen Fußballverband für Qualifizierung verantwortlich, hofft sehr auf ein positives Ergebnis: „Das Gesetzt geht genau in die richtige Richtung, denn es will das hohe Engagement vieler Ehrenamtlicher unterstützen und fördern.“ bfv-Geschäftsführer Uwe Ziegenhagen kann das nur unterstreichen: „Gerade für den Sport ist ehrenamtliches Engagement unverzichtbar. Daher muss aus unserer Sicht das hochwertige und vielfältige Aus- und Fortbildungssystem im Fußball und im Sport allgemein anerkannt werden.“

Das Gesetz zur Stärkung des Ehrenamts in der Jugendarbeit und die damit verbundene Freistellung für maximal zehn Tage im Kalenderjahr bleiben von dem neuen Bildungszeitgesetz unberührt.

Bei Rückfragen können Sie sich an den Landessportverband Baden-Württemberg wenden:
Ulrike Hoffmann, Telefon 0711/28077-858, u.hoffmann@lsvbw.de.