23 Feb. 2015

Kein Mindestlohn für Amateur-Vertragsspieler

 

Berlin. Bei einem Treffen mit den Spitzen des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) und des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) stellte Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles klar, dass Amateur-Vertragsspieler im deutschen Sport nicht unter das neue Mindestlohngesetz fallen.

Das neue Mindestlohngesetz, das seit 1. Januar dieses Jahres gilt, sieht flächendeckend für Arbeitnehmer in Deutschland einen Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde vor. Den Amateurvereinen im Land bereitete das Gesetz zunehmend Kopfzerbrechen. Auf Fragen wie „Sind die Spieler Arbeitnehmer?“, „Gilt auch für Amateurfußballer der Mindestlohn?“ oder „Gibt es auch Ausnahmen?“ wusste niemand so recht eine Antwort.  

Die fehlenden Antworten lieferte Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles heute im Austausch mit DFB-Schatzmeister Reinhard Grindel, DFB-Vizepräsident Dr. Rainer Koch, zuständig für den Amateurfußball sowie DOSB-Präsident Alfons Hörmann und DOSB-Generaldirektor Dr. Michael Vesper. „Die Zukunft der Vertragsamateure im deutschen Sport ist gesichert. Das zeitliche und persönliche Engagement dieser Sportler zeigt eindeutig, dass nicht die finanzielle Gegenleistung, sondern die Förderung des Vereinszwecks und der Spaß am Sport im Vordergrund stehen. Für diese Vertragsspieler ist folglich auch dann kein Mindestlohn zu zahlen, wenn sie mit einem Minijob ausgestattet sind“, fasste Nahles zusammen.  

Ebenso wenig wie die Spieler fallen auch alle Ehrenamtler eines Vereins unter das neue Mindestlohngesetz. „Wir sind sicher, dass der deutsche Sport nur dadurch lebt, dass sich so viele ehrenamtlich engagieren und diesen Bereich am Laufen halten“, unterstrich Nahles die Bedeutung des Ehrenamts für die Vereine. 

DFB-Vizepräsident Dr. Rainer Koch sprach von „einem guten Tag für den deutschen Amateurfußball und den Fußball insgesamt“. Die Sorgen vieler Vereine konnten mit diesen deutlichen Klarstellungen beseitigt werden.  

DFB/Kg, 23.02.2015