27 Jun. 2016

„Bildungsgutschein“ für Kinder und Jugendliche im Landkreis Karlsruhe

 

Das Bildungs- und Teilhabepaket soll es auch Kindern und Jugendlichen finanziell schwacher Familien ermöglichen in einem Verein aktiv zu sein. Bis zum Alter von 18 Jahren stehen den Kindern und Jugendlichen bis zu 120 € im Jahr zur Verfügung. Der jeweils bewilligte Betrag kann auf einmal oder in Teilbeträgen verwendet werden.

Ursprünglich war der Betrag nur für Mitgliedsbeiträge oder Ferienfreizeiten gedacht und wurde deshalb oft nicht ausgeschöpft. Dabei gibt es neben den Mitgliedsbeiträgen auch zusätzliche Kosten, z. B. für notwendige Ausstattung wie Stollenschuhe beim Fußball. Durch eine Gesetzesänderung können die 120 € nun auch dafür eingesetzt werden. So kann der Zuschuss insgesamt besser genutzt werden. Nicht erstattet werden können Dinge, die zum allgemeinen Bedarf zählen, wie T-Shirts, Badebekleidung oder normale Turnschuhe. Es muss sich immer um eine Anschaffung handeln, die ausschließlich aufgrund der Aktivität im Verein entstanden ist.

Der Rechtsanspruch gilt für alle Kinder und Jugendliche aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten. Bei Familien, die zwar keine Sozialleistungen erhalten aber dennoch nur ein geringes Einkommen haben, erfolgt eine separate Bedarfsberechnung. Auch Kinder und Jugendliche, die Asylleistungen bekommen, erhalten die Hilfen.

Die Antragsunterlagen kann die Familie zusammen mit ihrem Bescheid über Wohngeld, Sozialhilfe etc. entweder im Rathaus, beim Landratsamt oder beim Jobcenter der Agentur für Arbeit abgeben. Bearbeitet werden alle Anträge zentral beim Landratsamt in Karlsruhe, im Amt für Grundsatz und Soziales.

Infos gibt es im Landratsamt Karlsruhe bei Heike Jung, Telefon 0721 936-7394, heike.jung@landratsamt-karlsruhe.de.