05 Jun. 2023

Wechselperiode I steht bevor

 

Die wichtigsten Neuerungen zur Saison 2023/2024 auf einen Blick

  • ACHTUNG: Abmeldung in der Jugend muss spätestens zum 30.06. erfolgen, Frist Mannschaftsmeldung zum 15.07. bleibt bestehen
  • Neue online-Funktionen:
  1. Statuswechsel im eigenen Verein: War der betreffende Spieler Vertragsspieler und will weiterhin als Amateur im eigenen Verein spielen, können Vereine dies ab sofort online bis zum 30.06.23 durchführen (Leitfaden steht auf unserer Homepage zur Verfügung).
  2. Erfassung eines Vertrages im Zuge eines bevorstehenden Vereinswechsels: Um sich Spieler vorzeitig „sichern“ zu können, besteht die Möglichkeit, unverzüglich nach Vertragsabschluss den Vertrag online zu erfassen und hochzuladen. Somit müssen die Vertragsunterlagen auch nicht mehr per Email an den bfv übersendet werden (Leitfaden steht auf unserer Homepage zur Verfügung).
  • Online Bußgeldbescheid: Erfolgt keine Abmeldung innerhalb der ersten vier Wochen ab Antragstellung des Vereinswechsels, wird automatisch systemseitig ein Bußgeldbescheid in Höhe von 103 € gegen den abgebenden Verein erhoben. Demzufolge unbedingt beachten: IMMER die Online-Abmeldung durchführen, auch wenn der Spieler z.B. sechs Monate kein Spiel mehr bestritten hat.

Offiziell beginnt die Wechselperiode am 1. Juli und läuft bis zum 31. August 2023. Das bedeutet, alle Wechselangelegenheiten von Amateur- und Vertragsspieler*innen ab der 3. Liga abwärts bis zur Kreisklasse C, einschließlich dem älteren A-Junioren-Jahrgang (2005) sowie dem älteren B-Juniorinnen-Jahrgang (2007) müssen der Passstelle des Badischen Fußballverbandes bis zum Fristende am 31.08.2023 vorliegen bzw. online beantragt werden. Hierbei ist zu beachten, dass die Abmeldung unbedingt bis zum 30.06.2023 erfolgen muss.

Will ein*e Spieler*in den Verein wechseln, muss die Abmeldung bei dem bisherigen Verein als aktive*r Spieler*in nachweisbar erfolgen. Dafür gibt es zwei Wege:

Variante 1: Willigt der/die Spieler*in bzw. bei Jugendlichen der Erziehungsberechtigte schriftlich ein, kann der aufnehmende Verein einen Antrag auf Vereinswechsel online über das DFBnet Pass Online-Portal stellen. Als Abmeldetag gilt der Tag der Eingabe in das System. Das muss bei Herren und Frauen sowie bei der Jugend ab sofort (ACHTUNG: NEU) bis einschließlich 30.06.2023 erfolgen. 

Bitte beachten: Das Abmeldedatum kann nicht rückwirkend geändert werden.

Variante 2: Der aufnehmende Verein kann den/die Spieler*in schriftlich oder auch der Spieler*in selbst meldet sich in Form einer Abmeldepostkarte per Einschreiben bei seinem bisherigen Verein ab. Mit dem Einschreibebeleg oder einer schriftlichen Abmeldebestätigung kann der neue Verein danach über das  DFBnet Pass-Online Portal den Antrag auf Vereinswechsel stellen. Hierzu haben Sie 2 Auswahlmöglichkeiten: „Per Post/Einschreibebeleg liegt vor“ oder „Ordnungsgemäße Abmeldung liegt vor“(bei vorliegender schriftlicher Abmeldebestätigung).

Als Empfänger-Adresse gilt ausschließlich die offizielle Vereinsanschrift. Diese kann über den Vereinsmeldebogen eingesehen werden. Der Poststempel gilt als Tag der Abmeldung. Damit beginnt eine 14-Tage-Frist, in der der abgebende Verein verpflichtet ist, den/die Spieler*in online abzumelden. Mit dem Tag der Abmeldung endet auch zugleich die Spielberechtigung für den bisherigen Verein. Bitte den Vereinswechsel daher erst nach Abschluss der Spiele (inklusive eventueller Aufstiegs-, Relegations- bzw. Entscheidungsspiele oder Turniere) stellen.

Achtung: Zum Nachweis einer Verfristung muss die Postkarte per Einschreiben mit Rückschein oder Übergabe Einschreiben versendet werden.

 

Freigabe Herren/Frauen/Jugend

Meldet der abgebende Verein den/die Spieler*in innerhalb der 14-Tage Frist nicht online ab, gilt er oder sie als freigegeben (nur bei einer frist-und ordnungsgemäßen Abmeldung zum 30.06.23) Dies gilt für alle Arten der Abmeldung. Stimmt der abgebende Verein zu, wird das Spielrecht für Pflichtspiele frühestens zum 01.07.23 erteilt. Stimmt der abgebende Verein der Freigabe nicht zu, erhält der/die Spieler*in die Spielberechtigung zum 01.11.2023. Die Spielberechtigung für Pokal- und Freundschaftsspiele beginnt mit dem Tag der Antragstellung.

Herren/Frauen:

Stimmt der abgebende Verein dem Wechsel nicht zu, erhält der/die Spieler*in die Spielberechtigung zum 01.11.2023. Um diese Sperre zu verhindern, kann in der Wechselperiode I die nachträgliche Freigabe durch Zahlung einer Ausbildungsentschädigung erreicht werden. Die Höhe der Ausbildungsentschädigung ist festgelegt und hängt von verschiedenen Faktoren (Alter, Spielklasse und Dauer der Zugehörigkeit beim bisherigen Verein) ab. Auf unserer Homepage steht hierfür ein digitaler Entschädigungsrechner (im Tab "Vereinswechsel") zu Verfügung.

Bei einer Abmeldung nach dem 30.06.23 greift die 6 Monats-Regel auf das letzte Spiel (es zählt jede Art von Spiel) oder das Spielrecht erfolgt zum 01.01.24 ( Wechselperiode II ).

 

Jugend:

Bei einer Abmeldung nach dem 30.06.2023 und Freigabe erhält der/die Spieler*in in der Jugend eine Wartefrist von 3 Monaten ab dem Tag der Abmeldung. Bei einer Nichtzustimmung greift die 6 Monats-Regel auf das letzte Spiel ( Es zählt jede Art von Spiel ).Weiterhin gilt: Liegt das letzte Spiel länger als 6 Monate zurück, erhält der/die Spieler*in das sofortige Spielrecht, auch wenn der abgebende Verein die Freigabe verweigert hat.

 

Nachträgliche Freigabe Herren/Frauen

Die nachträgliche Freigabe muss durch einen Nachweis der Zahlung oder eine schriftliche Bestätigung des abgebenden Vereins nachgewiesen werden. Bis zum Ende der Wechselperiode (31.08.2023) muss sie spätestens online durch den aufnehmenden Verein beantragt werden.

 

Nachträgliche Freigabe Jugend

Die nachträgliche Freigabe muss durch eine schriftliche Bestätigung des abgebenden Vereins nachgewiesen werden und kann nur durch den aufnehmenden Verein online beantragt werden (hier gibt es keine Frist).

 

Überregionaler Vereinswechsel Herren/Frauen/Jugend

Die Abmeldung eine*r Spieler*in muss auch hier bis zum 30.06.2023, online durch den neuen Verein  oder alternativ durch den/die Spieler*in bzw. bei Jugendlichen ein Erziehungsberechtigte, selbst per Abmeldepostkarte oder schriftlich erfolgen. Als Empfängeradresse gilt ebenfalls ausschließlich die offizielle Vereinsadresse. Der aufnehmende Verein kann online entsprechend den Vereinswechsel beantragen.

Vereinswechsel Vertragsspieler*innen

Will ein*e Vertragsspieler*in den Verein verlassen und beim neuen Verein Amateurspieler*in werden, muss zum 30.06.2023 entweder der Vertrag auslaufen oder die einvernehmliche Vertrags-Auflösung online der bfv-Passstelle angezeigt werden. Der aufnehmende Verein benötigt trotz des auslaufenden oder vorzeitig beendeten Vertrags einen Nachweis der fristgerechten Abmeldung zum 30.06.2023. Demzufolge bitten wir die abgebenden Vereine, den/die Spieler*in unverzüglich nach Saisonende online zum 30.06.23 abzumelden. Die Beantragung des Vereinswechsels durch den aufnehmenden Verein muss dann zwischen dem 01.07.2023 und dem 31.08.2023 online erfolgen oder durch Einreichen der vollständigen Unterlagen per E-Mail an die bfv-Passstelle. Die Spielerlaubnis für den antragstellenden Verein hängt sowohl vom Antragseingang als auch von dem Freigabevermerk des abgebenden Vereins ab.

Erhält ein*e Vertrags- oder Amateurspieler*in beim neuen Verein einen Vertrag, muss er/sie nicht zusätzlich zwingend abgemeldet werden. Die Abmeldeanforderung muss dennoch systemseitig durch die Passstelle erfolgen und der abgebende Verein wird gebeten, die Abmeldedaten online zu erfassen. Unabhängig vom Freigabevermerk des abgebenden Vereins gilt die Spielerlaubnis zum Antragseingang, frühestens zum 01.07.2023.

Die Vertragslaufzeit muss immer mindestens bis zum Ende der laufenden Runde festgeschrieben sein und spätestens zum 01.09.2023 beginnen. Vertragsauflösungen, Verlängerungen sowie neue Verträge  können online erfasst und hochgeladen werden. 

WICHTIG bei Vertragsverlängerungen: Unbedingt vor Ablauf des ursprünglichen Vertragsendes online hochladen. Ansonsten muss der Vertrag sowie ein Vereinswechsel neu erfasst werden.

 

Bitte beachten Sie die neuen Online-Funktionen:

Seit dem 17.05.23: Können auch zukünftige Verträge im Zuge eines Vereinswechsels online durch den neuen Verein erfasst werden. Hierfür müssen die Vereine dem bfv die Verträge nicht mehr im Original zusenden. Die Aufbewahrungspflicht im Verein beträgt mind. 10 Jahre.

Reamateurisierung im eigenen Verein (Statuswechsel von Vertragsspieler zu Amateur)

Ab sechs Wochen vor Vertragsablauf kann für bisherige Vertragsspieler im eigenen Verein ein Statuswechsel zum Amateurspieler online in DFBnet Pass-Online angezeigt werden.

Nach dem Vertragsablauf (ab dem 01.07.) kann ein Statuswechsel von Vertragsspieler zum Amateurspieler im eigenen Verein nicht mehr online in DFBnet Pass-Online angezeigt werden. In diesem Fall ist der Antrag auf Statuswechsel per E-Postfach an die Passstelle@badfv.de zu schicken.

WICHTIGER HINWEIS: Neue Verträge, Vertragsverlängerungen oder Vertragsauflösungen müssen spätestens 14 Tage nach Vertragsabschluss der bfv-Passstelle angezeigt bzw. online hochgeladen werden. Nicht unverzüglich vorgelegte Vertragsangelegenheiten können nicht anerkannt und berücksichtigt werden.


ERREICHBARKEIT UND ZUSTÄNDIGKEITEN

Telefonzeiten in der Wechselperiode I ab 19.06.23 – 08.09.23

Dienstag – Donnerstag von 13.00 – 15.00 Uhr  

Außerhalb der Telefonzeiten: Für eine individuelle Beratung bzw. Terminvereinbarung, können Sie sich gerne direkt per E-Mail an Passstelle@badfv.de wenden.

Christina Richter – Leiterin der Passstelle: Christina.richter@badfv.de oder 0721/40904-57

  • Regionale- sowie überregionale Vereinswechsel HERREN/FRAUEN
  • Nachträgliche Freigaben
  • Spielberechtigungsänderungen
  • Vertragsangelegenheiten (Vertragsverlängerung / Vertragsauflösungen / Neuer Vertrag / Verträge mit Vereinswechsel / Statuswechsel)  


Joshua Hillesheim: Passstelle@badfv.de oder 0721/40904-16

  • Regionale- sowie Überregionale Vereinswechsel JUGEND
  • Aktivenspielrechte
  • Gast- und Zweitspielrechte
  • Internationale Vorgänge (Erstausstellung / Vereinswechsel / Austauschschüler)

 

Sebastian Karle: Passstelle@badfv.de oder 0721/40904-16

  • Regionale- sowie Überregionale Vereinswechsel JUGEND
  • Aktivenspielrechte
  • Gast- und Zweitspielrechte
  • Testspielrechte
  • Sonderspielrechte / Rückversetzungen

 

Romina Konrad: Passstelle@badfv.de oder 0721-40904-16

  • Erstausstellungen
  • Aktivenspielrechte
  • Gast- und Zweitspielrechte
  • FUTSAL-Angelegenheiten
  • Sonderspielrechte / Rückversetzungen