13 Mai. 2024

Einladung zum außerordentlichen Kreistag des Fußballkreises Karlsruhe am 12.06.2024

 

Sehr geehrte Vereinsvertreterinnen und Vereinsvertreter,

wir laden Sie hiermit satzungsgemäß zu einem außerordentlichen Kreistag des Fußballkreises Karlsruhe am 12. Juni 2024 um 18.30 Uhr ins Vereinsheim der ESG Frankonia Karlsruhe (Karlsruhe, Durlacher Allee 112) ein. Der außerordentliche Kreistag wird als Präsenzveranstaltung durchgeführt.

Hauptthema des außerordentlichen Kreistages ist der Antrag einiger Vereine auf eine Verringerung der Staffelstärken von der Kreisliga bis zur Kreisklasse C auf je 14 Mannschaften. Bereits im Winter 2019 wurde dieses Thema in 3 Veranstaltungen mit den Vereinen ausführlich diskutiert. Damals konnte keine Mehrheit unter den Vereinen gefunden werden. Die damaligen Gründe für eine Verringerung sind immer noch aktuell (die Saison beginnt immer mitten in der Ferienzeit, an Feiertagen werden oft Spiele angesetzt und Nachholspiele sind fast nur an Wochentagen möglich).

Am 06. Februar 2024 gab es eine erste Informationsveranstaltung für alle Vereine im Haus des Sports. Zwischenzeitlich wurden in mehreren Sitzungen mit interessierten Vereinsvertretern, die verschiedenen Möglichkeiten besprochen und abgewogen. Der jetzige Antrag für 12. Juni 2024 sieht eine Verringerung der Mannschaftszahlen je Staffel in den Saisons 2025/2026 auf 15 Teams und 2026/2027 auf 14 Teams vor.

Laut Spielordnung § 42 Abs. 2 und § 47 Abs. 7 muss eine Änderung der Anzahl der Staffeln bis 30.06. des Jahres vor ihrer Anwendung durch den Kreistag beschlossen werden.

Damit sich die Vereinsvertreter ausführlich mit dem zukunftsweisenden Antrag auseinandersetzen können, wird die Präsentation dazu nach Pfingsten an alle Vereine über das Postfach verteilt.

Die Tagesordnung finden Sie hier.

Der außerordentliche Kreistag ist eine Pflichtveranstaltung. Weitere Anträge müssen bis spätestens 28. Mai 2024 beim Kreisvorsitzenden gemäß §23 in Verbindung mit §14 der Satzung des bfv eingegangen sein.

Das Stimmrecht der Vereine ergibt sich aus §13 der Geschäftsordnung des bfv.



Mit sportlichen Grüßen

Thomas Rößler
Kreisvorsitzender