Passwesen

Erreichbarkeit & Zuständigkeiten der Passstelle

Telefonzeiten in der Wechselperiode I (24.06. – 05.09.24): Dienstag bis Donnerstag von 13 – 15 Uhr 

Bitte halten Sie die Passnummer oder den vollständigen Name inklusive des Geburtsdatums des Spielers/der Spielerin bereit, sodass eine reibungslose und schnelle Abwicklung möglich ist.

Außerhalb der Telefonzeiten: Für eine individuelle Beratung bzw. Terminvereinbarung können Sie sich gerne direkt per E-Mail an passstelle@badfv.de wenden.

 

Christina Richter – Leiterin der Passstelle: christina.richter@badfv.de oder 0721/40904-57

  • Regionale- sowie überregionale Vereinswechsel HERREN/FRAUEN/JUGEND
  • Wechsel ins Ausland
  • Nachträgliche Freigaben 
  • Spielberechtigungsänderungen
  • Vertragsangelegenheiten (Vertragsverlängerung / Vertragsauflösungen / Neuer Vertrag / Verträge mit Vereinswechsel)  


Jonathan Rieder: passstelle@badfv.de oder 0721/40904-16

  • Erstausstellungen
  • Internationale Vorgänge (Erstausstellung / Vereinswechsel / Austauschschüler)
  • Aktivenspielrechte
  • Testspielrechte
  • Gast- und Zweitspielrechte
  • Sonderspielrechte/Rückversetzungen



Wechselperiode I

Offiziell beginnt die Wechselperiode am 1. Juli und läuft bis zum 31. August 2024. Das bedeutet, alle Wechselangelegenheiten von Amateur- und Vertragsspieler*innen ab der 3. Liga abwärts bis zur Kreisklasse C, einschließlich dem älteren A-Junioren-Jahrgang (2006) sowie dem älteren B-Juniorinnen-Jahrgang (2008) müssen der Passstelle des Badischen Fußballverbandes bis zum Fristende am 31.08.2024 vorliegen bzw. online beantragt werden. Hierbei ist zu beachten, dass die Abmeldung unbedingt bis zum 30.06.2024 erfolgen muss. Unterlagen bzw. Online-Anträge, die nach dem 31.08.2024 eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden

Abmeldung

Will ein*e Spieler*in den Verein wechseln, muss die Abmeldung bei dem bisherigen Verein als aktive*r Spieler*in nachweisbar erfolgen. Dafür gibt es zwei Wege:

Variante 1: Willigt der/die Spieler*in bzw. bei Jugendlichen der Erziehungsberechtigte schriftlich ein, kann der aufnehmende Verein einen Antrag auf Vereinswechsel online über das DFBnet Pass Online-Portal stellen. Als Abmeldetag gilt der Tag der Eingabe in das System. Das muss bei Herren und Frauen sowie bei der Jugend bis einschließlich 30.06.2024 erfolgen. Bitte beachten: Das Abmeldedatum kann nicht rückwirkend geändert werden.

Variante 2: Der aufnehmende Verein kann den Spieler in Form einer Abmeldepostkarte per Einschreiben-Rückschein abmelden. Oder auch der Spieler selbst meldet sich mit der Abmeldepostkarte bei seinem bisherigen Verein ab. Als Empfänger-Adresse gilt ausschließlich die offizielle Vereinsanschrift. Diese kann über den Vereinsmeldebogen eingesehen werden. Der Poststempel gilt als Tag der Abmeldung. Damit beginnt eine 14-Tage-Frist, in der der abgebende Verein verpflichtet ist, den Spieler online abzumelden.

Freigabe Herren/Frauen

Meldet der abgebende Verein den Spieler innerhalb der 14-Tage Frist nicht online ab, gilt er als freigegeben (nur bei einer frist-und ordnungsgemäßen Abmeldung zum 30.06.24) Dies gilt für alle Arten der Abmeldung. Stimmt der abgebende Verein zu, wird das Spielrecht für Pflichtspiele frühestens zum 01.07.24 erteilt. Stimmt der abgebende Verein der Freigabe nicht zu, erhält der Spieler die Spielberechtigung zum 01.11.2024. Wurde der Spieler fristgerecht abgemeldet (30.06.24) und der abgebende Verein erteilt eine Freigabe, gilt das sofortige Spielrecht für Pflichtspiele. Die Spielberechtigung für Pokal- und Freundschaftsspiele beginnt mit dem Tag der Antragstellung. Bei einer Abmeldung nach dem 30.06.24 greift die 6 Monats-Regel auf das letzte Spiel. Bitte beachten Sie, dass hierbei jede Art von Spiel zählt. Andernfalls erfolgt das Spielrecht erst zum 01.01.25 (Wechselperiode II).

Herren/Frauen: Stimmt der abgebende Verein dem Wechsel nicht zu, erhält der Spieler die Spielberechtigung zum 01.11.2024. Um diese Sperre zu verhindern, kann in der Wechselperiode I die nachträgliche Freigabe durch Zahlung einer Ausbildungsentschädigung erreicht werden. Die Höhe der Ausbildungsentschädigung ist festgelegt und hängt von verschiedenen Faktoren (Alter, Spielklasse und Dauer der Zugehörigkeit beim bisherigen Verein) ab. Auf unserer Homepage steht hierfür ein digitaler Entschädigungsrechner (im Tab "Vereinswechsel") zu Verfügung, der Ihnen den Höchstbetrag automatisch berechnet.

Nachträgliche Freigabe: Die nachträgliche Freigabe muss durch einen Nachweis der Zahlung oder eine schriftliche Bestätigung des abgebenden Vereins nachgewiesen werden. Bis zum Ende der Wechselperiode (31.08.2024) muss sie spätestens online durch den aufnehmenden Verein beantragt werden.


Überregionaler Vereinswechsel Herren/Frauen/Jugend
Die Abmeldung eine*r Spieler*in muss auch hier bis zum 30.06.2024, online durch den neuen Verein  oder alternativ durch den/die Spieler*in bzw. bei Jugendlichen ein Erziehungsberechtigte, selbst per Abmeldepostkarte oder schriftlich erfolgen. Als Empfängeradresse gilt ebenfalls ausschließlich die offizielle Vereinsadresse. Der aufnehmende Verein kann online entsprechend den Vereinswechsel beantragen.


Internationale Vereinswechsel
Diese müssen spätestens bis zum 31.08.24 online ordnungsgemäß beantragt werden. Ab Eingang der DFB-Freigabe wird das Spielrecht für Pflichtspiele erteilt, das Freundschaft- und Pokalspielrecht erfolgt auf den Tag der Antragstellung.

Vereinswechsel Vertragsspieler*innen

Will ein Vertragsspieler den Verein verlassen und beim neuen Verein Amateurspieler werden, muss zum 30.06.2024 entweder der Vertrag auslaufen oder die einvernehmliche Vertrags-Auflösung online der bfv-Passstelle angezeigt werden. Der aufnehmende Verein benötigt trotz des auslaufenden oder vorzeitig beendeten Vertrags einen Nachweis der fristgerechten Abmeldung zum 30.06.2024. Die Beantragung des Vereinswechsels durch den aufnehmenden Verein muss zwischen dem 01.07.2024 und dem 31.08.2024 online erfolgen oder durch Vorlage der vollständigen Unterlagen per E-Mail an die bfv-Passstelle.

Erhält ein Vertrags- oder Amateurspieler beim neuen Verein einen Vertrag, wird das Spielrecht auf den Tag der vollständigen Unterlagen bzw. online-Beantragung erteilt. Die Abmeldeanforderung erfolgt systemseitig durch die Passstelle und der abgebende Verein wird gebeten, die Abmeldedaten online zu erfassen. (WICHTIG ggf. zu beachten > § 23 Ziffer 8+9 SpO).Unabhängig vom Freigabevermerk des abgebenden Vereins gilt die Spielerlaubnis zum Antragseingang, frühestens zum 01.07.2024. Die Vertragslaufzeit muss immer mindestens bis zum Ende der laufenden Runde festgeschrieben sein und spätestens zum 01.09.2024 beginnen. Ein Vereinswechsel eines Vertragsspielers, der zum Ablauf der Wechselperiode I vertraglich an keinen Vereins als Lizenzspieler oder Vertragsspieler gebunden war und daher bis zum 31.08.24 keine Spielerlaubnis für einen Verein, auch nicht als Amateur hatte, kann auch außerhalb der Wechselperiode I bis zum 31.12.24 erfolgen. Dies gilt für nationale und internationale Transfers. Vertragsauflösungen, Vertragsverlängerungen sowie neue Verträge können online erfasst und hochgeladen werden. Zudem kann eine Statusänderung (ab 6 Wochen vor Vertragsende) ebenfalls online beantragt werden. Es gilt eine Aufbewahrungspflicht aller Unterlagen von mindestens 2 Jahren. Bei Vertragsverlängerungen muss der Vertrag unbedingt vor Ablauf des ursprünglichen Vertragsendes online hochladen werden.

Vertragsabschlüsse, Vertragsverlängerungen oder Vertragsauflösungen müssen spätestens 14 Tage nach Abschluss angezeigt bzw. online hochgeladen werden. Nicht unverzüglich vorgelegte Vertragsangelegenheiten können nicht anerkannt und berücksichtigt werden. Wir möchten auch nochmals darauf hinweisen, dass die monatliche Mindestvergütung von Vertragsspieler von 250 € auf 350 € erhöht wurde. Der Sozialversicherungsnachweis und damit die Bestätigung, dass für den Vertragsspieler die steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Abgaben abgeführt werden, muss spätestens drei Monate nach Vertragsbeginn durch den Verein nachgewiesen werden. Den Nachweis können Sie online hochladen (Antragstellung „Verträge„ > SV-Nachweis).


JUGEND

Der ältere A-Junioren und B-Juniorinnen-Jahrgang wechselt bereits nach Aktivenspielrecht.

 

Für den Nachwuchsbereich darunter, ab dem jüngeren A-Junioren und dem jüngeren B-Juniorinnen –Jahrgang, gelten die bekannten Wechselbestimmungen. Vereinswechsel in die A- und B-Junioren/Juniorinnen-Bundesligen sind nur bis zum 31.08.24 möglich.


WICHTIGER HINWEIS

Seit dem 01.04.2024 muss bei einem Vereinswechsel eines Juniorenspielers (jüngere A-Junioren bis ältere D-Junioren), der unter § 3 Nr. 6. der DFB-Jugendordnung fällt (erstmaliger Vereinswechsel von einem Amateurverein zu einem Verein mit Leistungszentrum ohne Statusänderung), der aufnehmende Verein eine Entschädigung an die anspruchsberechtigten Amateurvereine zahlen. Die Tabelle der entsprechend zu zahlenden Beträge, können Sie sich gemäß § 3 Nr. 6 c DFB-JO entnehmen. Bei einer Abmeldung nach dem 30.06.2024 und Freigabe erhält der Spieler eine Wartefrist von 3 Monaten ab dem Tag der Abmeldung. Bei einer Nichtzustimmung greift die 6 Monats-Regel auf das letzte Spiel. Auch hier zählt jede Art von Spiel. Erstmalige Spielerlaubnis, Anträge auf vorzeitiges Aktivenspielrecht und Gastspielgenehmigungen sind ganzjährig möglich. Hier ist keine Frist zu beachten.

 

 

 

Wechselperiode II

Hinweis: Zur besseren Lesbarkeit wurde nur der Begriff Spieler verwendet, Spielerinnen sind damit ebenfalls angesprochen.

Für Vereinswechsel in der Wechselperiode II sind für Amateure und Vertragsspieler von der C-Klasse bis zur dritten Liga Fristen unbedingt zu beachten. Diese Regelungen umfassen die Bereiche Herren mit dem älteren A-Junioren-Jahrgang (2005) sowie Frauen einschließlich dem älteren B-Juniorinnen-Jahrgang (2007).

Vereinswechsel Amateur – Amateur innerhalb des bfv

Hierfür muss der Antrag auf Vereinswechsel vom aufnehmenden Verein online über das DFBnet Portal „Antragstellung-Online“ bis spätestens zum 02.01.2024 gestellt werden, da der 31.12.2023 in diesem Jahr auf einen Sonntag fällt. Dies gilt gleichzeitig als Abmeldung. Erteilt der abgebende Verein die Freigabe, erhält der Spieler die sofortige Spielerlaubnis für Pflichtspiele, frühestens jedoch ab dem 01.01.2024. Verweigert der abgebende Verein die Zustimmung, erhält der Spieler eine Sperre von sechs Monaten ab dem letzten Spiel. Alternativ können sich die Vereine bis Mittwoch, den 31.01.2024, auf eine nachträgliche Freigabe einigen. Die Ablösesumme ist in der Wechselperiode II frei verhandelbar. Die nachträgliche Freigabe kann nur vom aufnehmenden Verein im DFBnet beantragt werden.

Überregionaler Vereinswechsel Amateur – Amateur

Die Abmeldung des Spielers kann zum 31.12.23 bzw. 02.01.2024 durch den abgebenden Verein online erfolgen. Anschließend kann der aufnehmende Verein online den Vereinswechsel beantragen. NEU: Zwischenzeitlich ist bei vielen Verbänden auch die Abmeldung online durch den neuen Verein möglich. Eine Übersicht, bei welchen Verbänden dies möglich ist, gibt es hier (im Reiter Vereinwechsel > überregionaler Vereinswechsel). Gibt der abgebende Verein keine Zustimmung, erhält der Spieler eine Sperre von sechs Monaten ab dem letzten Spiel. Alternativ können sich die Vereine bis zum 31.01.2024 auf eine nachträgliche Freigabe einigen. Die Ablösesumme ist in der Wechselperiode II frei verhandelbar. Die nachträgliche Freigabe kann nur vom aufnehmenden Verein im DFBnet beantragt werden.

Internationaler Vereinswechsel

Die Frist für internationale Vereinswechsel ist der 31.01.2024. Bis dahin muss der Antrag online erfolgt sein. Infos zu den Unterlagen finden Sie hier.

Vereinswechsel Amateur – Vertragsspieler

In der Wechselperiode II ist ein solcher Wechsel ausschließlich mit der Zustimmung des abgebenden Vereins möglich. Bei Nicht-Zustimmung reicht das Einreichen eines Vertrages nicht, um das sofortige Spielrecht zu erlangen.

Vereinswechsel Vertragsspieler – Vertragsspieler

Soll ein Vertragsspieler bei einem neuen Verein einen Folgevertrag erhalten, muss die Vertragsauflösung mit dem abgebenden Verein spätestens auf den 31.01.2024 datiert und im DFBnet hochgeladen werden. Zusätzlich muss der abgebende Verein die Abmeldung online erledigen. Der aufnehmende Verein muss den neuen Vertrag bis 31.01.2024 bei der bfv-Passstelle einreichen bzw. online hochladen. Dieser muss spätestens am 01.02.2024 beginnen und eine Mindestlaufzeit bis zum 30.06.2024 haben.

Vereinswechsel Vertragsspieler – Amateur

Erhält ein Vertragsspieler beim neuen Verein keinen Vertrag, muss der Vertrag mit dem abgebenden Verein bis zum 31.12.2023 bzw. 02.01.2024 aufgelöst und der Spieler im DFBnet abgemeldet werden. Gibt der abgebende Verein keine Zustimmung erhält der Spieler eine Sperre von 6 Monaten ab dem letzten Spiel (hier Datum der Vertragsauflösung). Alternativ können sich die Vereine bis 31.01.2024 auf eine nachträgliche Freigabe einigen. Die Ablösesumme ist in der Wechselperiode II frei verhandelbar. Die nachträgliche Freigabe kann nur vom aufnehmenden Verein im DFBnet beantragt werden.

Bitte beachten Sie, dass Anträge, die nach dem 31.01.2024 online gestellt oder postalisch eingehen (Posteingangsstempel bfv ist ausschlaggebend) nicht mehr der Wechselperiode II zugeordnet werden können.

Nicht betroffen von dieser Regelung ist der Nachwuchsbereich vom jüngeren A-Junioren- bzw. B-Juniorinnen-Jahrgang abwärts. Dies sind bei den Jungs die Jahrgänge 2006 und jünger sowie bei den Mädchen die Jahrgänge 2008 und jünger. Dort zählt für das Spielrecht für Pflichtspiele weiterhin: Bei Freigabe drei Monate nach dem Tag der Abmeldung und bei Nichtfreigabe sechs Monate nach dem letzten Spiel.

Grundsätzlich gilt: Reagiert ein Verein innerhalb der ersten 14 Tage nicht auf eine Abmeldung durch den neuen Verein, erhält der Spieler das sofortige Spielrecht für Pflichtspiele, wenngleich die Zustimmung ursprünglich verweigert wurde.

Aus für den gedruckten Pass

Ab der Saison 2018/19 wird im Verbandsgebiet des Badischen Fußballverbandes kein gedruckter Spielerpass mehr zum Einsatz kommen. Spielberechtigungen werden nun über den Spielerpass-Online abgebildet. 

Die Verbandsligen der Herren und Frauen sowie die drei Herren-Landesligen dienten als Pilotligen um den Spielerpass-Online als erste Legitimationsform zu testen. Ab dem 01.07.2017 wurde der Spielerpass-Online dann in allen Spielklassen dem herkömmlichen, gedruckten Spielerpass gleichgestellt. Die Erfahrungen und Rückmeldungen der Vereine waren überaus positiv. Daher stellt der Badische Fußballverband nun als einer der ersten Fußballverbände komplett auf den Spielerpass-Online um, der ab dem 01.07.2018 die Legitimationsform für Spielerinnen und Spielern ist.

Vereinfachung für die Vereine

Vor allem auf Vereinsseite erleichtert der Spielerpass-Online die ehrenamtliche Arbeit. Einmal angelegt, ist kein neuer Pass mehr notwendig. Teure Passbilder, das Einholen von Unterschriften und der Vereinsstempel entfallen, was Kosten und Zeitaufwand deutlich reduziert. Die Fotos der Spielerinnen und Spieler können einfach hochgeladen und so auch schnell ausgetauscht werden, um sie aktuell zu halten. Die Verantwortlichen müssen am Spieltag nicht mehr daran denken, die Spielerpässe einzupacken und mitzuführen, auch das lästige Weitergeben der Spielerpässe zwischen den Altersklassen oder den Gastvereinen/Spielgemeinschaften entfällt. Duplikatpässe sind ebenfalls nicht mehr notwendig. Das vereinfacht auch die Abläufe in der bfv Geschäftsstelle und schafft Ressourcen für intensivere Beratung der Vereine.

Spielerfotos jetzt hochladen

Eine große Umstellung ist es im Grunde gar nicht, denn schon jetzt nutzen die Vereine den Spielerpass-Online rege und wickeln über 95 Prozent der Passangelegenheiten online ab. Wo es Nachholbedarf gibt, sind die Fotos. Bisher sind für rund 50 Prozent der Spielerinnen und Spieler Fotos im DFBnet hochgeladen. Für einen reibungslosen Saisonstart bitten wir die Vereine, das schnellstmöglich für alle Spielerinnen und Spieler umzusetzen.

 

 

Erklär-Video Spielerpass und Spielverlegung online