Kreistag

Der § 23 der Satzung des bfv regelt die Bestimmungen des Kreistages.

Der Kreistag bildet die Versammlung und Vertretung der im Kreisgebiet zusammengefassten Vereine zur Besprechung und Beschlussfassung über die Angelegenheiten des Kreises. Er findet jeweils im Jahr des Verbandstages statt. In den beiden anderen Jahren ist es den Kreisen freigestellt, a.o. Kreistage oder Zusammenkünfte der Vereine anzuberaumen.

Die Einladung zum Kreistag hat unter Angabe der Tagesordnung durch Veröffentlichung im amtlichen Mitteilungsblatt des Verbandes spätestens 4 Wochen vor dem Kreistag zu erfolgen.

Die Aufgaben des Kreistages erstrecken sich auf:

a) Jahresberichte
b) Rechnungslegung durch den Kreiskassier
c) Bericht der Kreiskassenprüfer
d) Aussprache über die Berichte
e) Erledigung von Anträgen
f) Entlastung
g) Neuwahlen (Kreisvorsitzender, bis zu 2 stellv. Kreisvorsitzende, Kreiskassier, Kreisschriftführer, Kassenprüfer, Referent für Freizeitsport)
h) Bestätigung des Vorsitzenden des Kreisschiedsrichterausschusses und des Kreisjugendleiters
i) Wahl der Delegierten zum Verbandstag
j) Verschiedenes

Die Delegierten des Fußballkreis Karlsruhe wählten bei Ihrem außerordentlichen Kreistag am 03. Juli 2014 in der Karlsburg in Durlach Thomas Rößler einstimmig zum neuen Kreisvorsitzenden im Fußballkreis Karlsruhe. Unterstützung erhält er von dem bisherigen Stellvertreter Wolfgang Keßler und dem neu gewählten Stellvertreter Bernd Bastian.

Kreistag 2014 » SAM 0083
SAM 0083
SAMSUNG CAMERA PICTURES
Titel:
SAM 0083
Beschreibung:
SAMSUNG CAMERA PICTURES
Künstler:
Stichwörter:
Aufnahmedatum:
03.07.2014. 19:52
Kameramodell:
SAMSUNG - WB350F/WB351F/WB352F
Linse:
Brennweite:
4 mm
Iso:
200
Belichtungszeit:
1/32s
Blendenöffnung:
f/2.8
Blitz:
0
 

Der 52. ordentliche Kreistag fand am 15. Juni 2016 um 18.30 Uhr beim TSV Spessart im "Spechtwaldsaal" statt.


Liebe Sportfreundinnen, liebe Sportfreunde,

wir laden Sie hiermit satzungsgemäß zum 53. ordentlichen Kreistag des Fußballkreises Karlsruhe am 22. September 2020  um 19.00 Uhr  in den Lichthof des Badischen Gemeindeversicherungsverbandes (Karlsruhe, Durlacher Allee 56) ein.

Der Kreistag wird als Präsenzveranstaltung durchgeführt, soweit dies die dann gültigen Corona-Verordnungen zulassen. Es gilt die Maskenpflicht bis zu den Sitzplätzen.

Sofern sich die Landesvorgaben ändern sollten und keine Präsenzveranstaltung aufgrund einer aktuellen Entwicklung möglich sein sollte, wird die Durchführung in Form eines digitalen Kreistages erfolgen.

Die Tagesordnung ist in der Anlage beigefügt.

Der Kreistag ist eine Pflichtveranstaltung. Anträge müssen bis spätestens 22. August 2020 beim Kreisvorsitzenden gemäß §23 in Verbindung mit §14 der Satzung des bfv eingegangen sein.

Das Stimmrecht der Vereine ergibt sich aus §13 der Geschäftsordnung des bfv.

!!!Wichtig!!!
In der Anlage befindet sich ein Schreiben, mit dem jeder Verein seinen Vertreter zum Kreistag anmelden muss. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass aufgrund der Hygienevorschriften nur ein Vertreter pro Verein am Kreistag teilnehmen kann.  Dieser Vertreter muss mit beigefügtem Schreiben angemeldet werden. Senden Sie die Anmeldung an den Kreisvorsitzenden per e-Postfach des bfv oder an tk.roessler@web.de bis spätestens 16. September 2020 zurück. Nur mit dieser Anmeldung erhalten Sie Einlass und Stimmrecht am Kreistag.


Thomas Rößler
Kreisvorsitzender


Anwesenheitsformular
Anfahrt

Kreistagsheft


Sehr geehrte Vereinsvertreterinnen und Vereinsvertreter,

hiermit lade ich Sie satzungsgemäß zum ordentlichen Kreistag des Fußballkreises Karlsruhe am Samstag, 20. Juli 2024 um 10.00 Uhr im Herbert-Schweitzer-Haus, Begegnungsstätte Grötzingen, (Niddastr. 9, 76229 Karlsruhe) ein. Es handelt sich um eine Pflichtveranstaltung.

Folgende Tagesordnungspunkte sind vorgesehen.

TOP 01: Eröffnung und Begrüßung

TOP 02: Totengedenken

TOP 03: Grußworte

TOP 04: Fußball FAIRbindet – Impulsvortrag

TOP 05: Jugendarbeit - Impulsvortrag

TOP 06: Bericht des Kreisvorstandes

            a)         Kreisvorsitzender
            b)         Stellvertretender Kreisvorsitzender Finanzen

TOP 07: Aussprache über die Berichte

TOP 08: Erledigung von Anträgen

TOP 09: Entlastung

TOP 10: Neuwahlen

            a)         Kreisvorsitzender
            b)         stellvertretender Kreisvorsitzender Finanzen
            c)         stellvertretender Kreisvorsitzender Spielbetrieb
            d)         stellvertretender Kreisvorsitzender Ehrenamt
            e)         stellvertretender Kreisvorsitzender Entwicklung und Projekte

TOP 11: Bestätigungen

            a)         Vorsitzender des Kreisschiedsrichterausschusses
            b)         Kreisjugendleiter

TOP 12: Wahl der Delegierten zum Verbandstag

TOP 13: Verabschiedungen und Ehrungen

TOP 14: Verschiedenes

Anträge zum Kreistag müssen bis spätestens 14 Tage vor dem Kreistag gemäß §23 in Verbindung mit §14 der Satzung des bfv bei mir eingegangen sein.

Das Stimmrecht der Vereine ergibt sich aus §13 der Geschäftsordnung des bfv.

Bei Rückfragen können Sie sich gerne an mich wenden.


Freundliche Grüße

Thomas Rößler
Kreisvorsitzender

Einladung