13 Mai. 2018

Informationen zum Auf-/Abstieg 2018

 

Buchen. Nach dem Ende der Saison 2017/2018 werden sowohl der VfL Eberstadt als auch der SV Bretzingen ihre Mannschaften aus dem Spielbetrieb der Kreisliga Buchen zurückziehen. Diese Entscheidung haben die Verantwortlichen beider Vereine bereits zum jetzigen Zeitpunkt dem Fußballkreis verbindlich mitgeteilt. Beide Vereine planen Kooperationen mit den Nachbarvereinen aus Götzingen bzw. Hardheim.

Da der Rückzug von Eberstadt und Bretzingen mit Wirkung zum 04.06.2018 innerhalb der 3-Tage-Frist erfolgt, stehen beide Mannschaften gem. SpO §42 Ziff. 6 b) als "erste und endgültige" Absteiger aus der Kreisliga für die aktuelle Saison 2017/2018 fest, was damit auch Auswirkungen auf den Abstieg aus bzw. den Aufstieg in die Kreisliga Buchen haben wird.

Die Abstiegsregelung, die beim Kreistag 2017 in Heidersbach beschlossen wurde, sah ursprünglich nur einen Direktabsteiger aus der Kreisliga in die Kreisklasse A vor und der Tabellenvorletzte der Kreisliga sollte das Relegationsspiel gegen den Dritten der Kreisklasse A bestreiten. Durch die beiden bereits feststehenden Absteiger steigen nun aber keine weiteren Mannschaften aus der Kreisliga in die Kreisklasse A ab und das Relegationsspiel zwischen der Kreisliga und der Kreisklasse A entfällt. Aus der Kreisklasse A hingegen steigen jetzt drei Mannschaften direkt in die Kreisliga Buchen auf.

Der TSV Götzingen (zusammen mit dem VfL Eberstadt) sowie der TV Hardheim (zusammen mit dem SV Bretzingen) spielen in der kommenden Saison 2018/2019 weiterhin als "TSV Götzingen / VfL Eberstadt" und als "TV Hardheim / SV Bretzingen" in der Kreisliga Buchen. Die zweite Mannschaft des "TV Hardheim / SV Bretzingen" wird in der Kreisklasse A antreten, während die zweite Mannschaft des "TSV Götzingen / VfL Eberstadt" auf das Spielrecht in der A-Klasse verzichten und in der Kreisklasse B an den Start gehen wird.

Eine Auswirkung auf den Aufstieg in die Landesliga Odenwald hat dieses Szenario nicht. Der Kreisliga-Meister steigt direkt in die Landesliga Odenwald auf, der Vize-Meister geht in die Landesliga-Relegation. Sollte der TSV Höpfingen 2 Vizemeister in der Kreisliga Buchen werden, kann er nicht an der LL-Aufstiegsrelegation teilnehmen, da der TSV Höpfingen 1 bereits in der Landesliga beheimatet ist, vgl. SpO §40 Ziff. 4 b). Analog gilt für den VfR Gommersdorf 2, dass er die Landesliga Odenwald verlassen muss, wenn die erste Mannschaft aus der Verbandsliga absteigt.